Wir über uns

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

Mit 189 nationalen Gesellschaften ist die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung die weltweit größte humanitäre Organisation. Sie zählt rund 150 Millionen Mitglieder.

Die Geschichte des Roten Kreuzes begann im Juni 1859 auf den Schlachtfeldern von Solferino – die Armeen Frankreichs und Italiens auf der einen und Österreichs auf der anderen Seite. Der junge schweizerische Kaufmann Henry Dunant war entsetzt, dass Tausende verwundete Soldaten auf den Schlachtfeldern zurückgelassen wurden. Sofort organisierte er mit provisorischen Mitteln Hilfsaktionen, um den Verletzten auf beiden Seiten zu helfen.

Wenig später schrieb er seine „Erinnerungen an Solferino“. Das Buch schickte er an einflussreiche Persönlichkeiten in ganz Europa. Sein Appell für eine bessere Versorgung und neutralen Schutz von Verwundeten in bewaffneten Konflikten traf auf breite Zustimmung. 1863 gründete Dunant mit vier Gleichgesinnten in Genf das „Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege“ (später Internationales Komitee vom Roten Kreuz – IKRK). Im selben Jahr entsandten 16 europäische Länder Delegierte zu einer Konferenz des Genfer Komitees. Alle Beteiligten stimmten zu, dass in Friedenszeiten freiwillige Helfer ausgebildet werden sollten. Auch der Neutralitätsgedanke fand die Akzeptanz der delegierten.

Diese erste Internationale Konferenz des Genfer Komitees kann als Geburtsstunde des Roten Kreuzes bezeichnet werden. Das rote Kreuz auf weißem Grund wurde als Schutzzeichen ausgewählt. Später folgte die Ergänzung durch den roten Halbmond.

Die erste Genfer Konvention wurde auf maßgebliche Initiative von Henry Dunant 1864 verabschiedet. Die heute von nahezu allen Staaten ratifizierten vier Genfer Abkommen von 1949 und deren zwei Zusatzprotokolle von 1977 bilden den Kern des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht ist ein Sonderrecht für bewaffnete Konflikte. Die darin verankerten Regeln haben zum Ziel, menschliches Leid im Krieg zu mildern. Die durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützten Personen sind

  • kranke, verwundete und schiffbrüchige Soldaten
  • Kriegsgefangene
  • Zivilpersonen in Kriegszeiten
  • Hilfe leistendes medizinisches und religiöses Personal sowie
  • Personal von Hilfsorganisationen

Ausführlichere Informationen zum humanitären Völkerrecht und zu den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen finden Sie unter:
(https://www.drk.de/?id=426)

Kurzform der DRK-Grundsätze

Menschlichkeit

Wir dienen dem Menschen, aber keinem System

Unparteilichkeit

Wir helfen jedem und fragen nicht nach Schuld

Neutralität

Wir ergreifen die Initiative, aber niemals Partei

Unabhängigkeit

Wir gehorchen der Not, aber nicht der Politik.

Freiwilligkeit

Wir arbeiten rund um die Uhr, aber nicht in die eigene Tasche.

Einheit

Wir haben viele Talente, aber nur eine Idee.

Universalität

Wir achten Nationen aber keine Grenzen.